Indivior hat Zugang zu einer Vielzahl öffentlicher Informationen über andere Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen. Sofern die Daten rechtmäßig erhoben werden, ist es für Indivior grundsätzlich zulässig, diese Daten zur fundierten Geschäftsentscheidung zu verwenden.
Den Mitarbeitern steht es frei, Informationen über Unternehmen aus öffentlichen Quellen zu sammeln, beispielsweise von Websites, veröffentlichten Artikeln, Preismitteilungen, Anzeigen, Broschüren, öffentlichen Präsentationen und durch geeignete Gespräche mit Einzelpersonen in der Branche.
Geschäftsinformationen über andere Unternehmen dürfen jedoch nur auf ethische Weise und in einer Weise gesammelt und verwendet werden, die weder Gesetze noch Vertraulichkeitsverpflichtungen verletzt. Mitarbeiter dürfen keine Dritten damit beauftragen, rechtswidrig Informationen für Indivior zu sammeln (z. B. durch falsche Angaben darüber, für wen sie handeln oder zu welchem Zweck sie die Informationen einholen).
Indivior greift bei der Erfassung von Geschäftsinformationen und der Berichterstattung auf externe Anbieter zurück. Wenn ein Dritter Informationen für Indivior sammelt, liegt es in der Verantwortung des Mitarbeiters, der die Tätigkeit beaufsichtigt, sicherzustellen, dass der Anbieter die Informationen auf legale Weise sammelt.
Wenn ein Mitglied der Belegschaft der Ansicht ist, dass Informationen entgegen diesen Grundsätzen weitergegeben oder empfangen wurden, sollte das Mitglied der Belegschaft den mutmaßlichen oder potenziellen Verstoß der Rechtsabteilung melden.

 
                                                